Bleaching und Zahnschmuck

Kieferorthopädie

Wir bieten in unserer Praxis jetzt auch Zahnstellungskorrekturen mittels Schienensystem an. Lassen Sie sich von uns beraten, ob Sie für diese Behandlungsform geeignet sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dieses Angebot ist keine Kassenleistung.

Bleaching



Bleaching

Verursacher von Ablagerungen im Zahninneren sind entweder von außen tief in den Zahn eingedrungene Farbstoffe aus Nahrungs- und Genussmitteln (wie Kaffee,Tabak und Rotwein) oder Faktoren, die vom Körperinneren her die Zahnfarbe beeinflussen. Das können beispielsweise Nebenwirkungen von Medikamenten oder Wurzelfüllmaterialien sein.
In solchen Fällen reicht eine Zahnreinigung alleine oft nicht mehr aus. Anwendung finden einerseits die externen Aufhellungsverfahren, entweder das In-Office-Bleaching oder das Homebleaching mittels individueller Schiene, andererseits das interne Aufhellen bei Zähnen mit abgestorbenem oder entferntem Nerv, wodurch sich besonders gute Resultate erzielen lassen.
Dies geschieht durch Aufbringen eines peroxid-haltigen Gels, das die Farbstoffe oxidiert und so die Zähne aufhellt.
Kurz nach der Behandlung kann es zu einer erhöhten Zahnempfindlichkeit kommen, die aber nach 2 bis 3 Tagen wieder verschwindet. Wegen dieser unvermeidlichen Reizungen sollten Menschen mit empfindlichen Zähnen allerdings von einem Bleichen der Zähne Abstand nehmen.
Die Erfolgsaussichten einer Zahnaufhellung durch Bleaching sind in den meisten Fällen gut. Selbst wenn sich nach einiger Zeit eine gewisse Nachdunkelung einstellt, kann eine Auffrischungs-Behandlung vorgenommen werden.
Das Bleichen von Zähnen ist keine Kassenleistung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam!

Zahnschmuck


Zahnschmuck

Um dem Aussehen etwas besonderes zu verleihen, besteht die Möglichkeit, auf die Frontzähne spezielle Schmucksteinchen zu kleben. Die gibt es in verschiedenen Formen, Farben und Qualitäten. Der Zahn wird dabei ähnlich behandelt wie beim Aufkleben sogenannter Brackets (Zahnspange). Es wird nicht gebohrt, sondern lediglich mit einem Ätzgel die Zahnoberfläche angerauht. Die Verklebung findet durch einen zahnärztlichen Kunststoff statt. Der Zahnschmuck kann jederzeit wieder entfernt werden, ohne das irreversible Zahnschäden zurückbleiben. Zahnschmuck ist keine Kassenleistung.